Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen


Inhaltsverzeichnis

 1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
5. Widerrufsrecht
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
11. Rücktritt des Veranstalters
12. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
13. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
14. Haftung
15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
16. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
17. Geheimhaltung
18. Alternative Streitbeilegung
19. Schlussbestimmungen


1.                 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1.            Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Birgit Botsch-Fischer, Hundeschule OUTDOGS Allgäu, Hinwang 2, 87493 Lauben, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2.            Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Teilnehmer im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Veranstalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3.            Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2.                 Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Messenger-Dienst, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB abschließt.


3.                 Leistungen des Veranstalters

3.1.            Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Live-Veranstaltungen als Einzel- und Gruppentraining an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

3.2.            Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten oder in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.

3.3.            Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.4.            Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

3.5.            Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.


4.                 Vertragsschluss und Vertragssprache

4.1.            Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail oder Messenger-Nachricht eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.

4.2.            Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).

4.3.            Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief, per Messenger-Nachricht oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.

4.4.            Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4.5.            Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.


5.                 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


6.                 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

6.1.            Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:

·    alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur         Verfügung stellen

·     zu den üblichen Veranstaltungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

6.2.            Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

6.3.            Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.


7.         Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1.      Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Veranstalter als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist.

7.2.      Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.

7.3.      Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

7.4.      Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

7.5.      Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

7.6.      Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

7.7.      Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, so ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

7.8.      Die Zahlungsart(en) wird/werden dem Teilnehmer im Angebot des Veranstalters mitgeteilt:

7.9.      Bei Auswahl der Zahlungsart „Barzahlung bei Abholung“ zahlt der Teilnehmer den Rechnungsbetrag bei der Abholung vor Ort in bar.

7.10.    Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Leistung vollständig erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sofort ohne Abzug Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.


 

8.                 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.


9.                 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

9.1.            Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer3. (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

9.2.            Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

9.3.            Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.


10.                 Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1.            Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

10.2.            Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, Messenger-Dienst oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

10.3.            Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.



11.                 Rücktritt des Veranstalters

11.1.            Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

11.2.            In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.


12.                 Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen

12.1.            Der Teilnehmer kann bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, Messenger-Dienst oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 5. zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte Rücktrittrecht nicht eingeschränkt.

12.2.            Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.


13.                 Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

13.1.            Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).

13.2.            Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

13.3.            Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

13.4.            Im Falle einer Buchung von Online-Live-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte auch in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.


14.                 Haftung

14.1.            Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

·  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

·  bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

·  bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

·  soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

14.2.            Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 15.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

14.3.            Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.


15.                 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

15.1.            Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

15.2.            Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.


16.             Vertragslaufzeit und Kündigung

16.1.        Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.

16.2.        Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

16.3.        Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.


17.             Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden. 
Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.


18.             Alternative Streitbeilegung

18.1.        Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

18.2.        Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.


19.             Schlussbestimmungen

19.1.        Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.

19.2.        Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

19.3.        Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 19.03.2025